Videokonferenzen und Datenschutz - first:conference von EuGH-Urteil nicht betroffen!

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Frankfurt, 01. September 2020 -

Laut Urteil des vom Europäische Gerichtshof vom 16.7.2020 („Schrems II“) ist die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auf der Grundlage des Privacy Shield unzulässig und muss unverzüglich eingestellt werden. Betroffen davon sind auch Anbieter von Konferenzsystemen, die pandemiebedingt stärker genutzt werden.

Da die Haftung für die Einhaltung der DSGVO dem Veranstalter der Videokonferenz obliegt, sollte dieser nun besonders auf den Serverstandort, Speicherung von personenbezogenen Daten und Weitergabe an Datenverwerter und Behörden achten.

first:conference wird von First Telecom im eigenen Rechenzentrum in Deutschland betrieben und ist somit nicht von diesem Urteil betroffen. Sie können weiterhin kostenlos Videokonferenzen www.first-conference.com starten und Funktionen wie Desktopsharing oder Chat verwenden. Ein eigenes Konferenzsystem mit weiteren Sicherungsfunktionen erhalten Sie auf Anfrage. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.first-telecom.de/de/de/service/videokonferenz/.

Die First Telecom wurde 1997 gegründet und gehört heute zu den führenden Anbietern von Servicerufnummern, Bezahlsystemen und Sprachapplikationen.

Abdeckung Standorte
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drag and drop
65.312.249 60.431.000 96,80%
38.441.588 44.685.890 117,85%
16.847.007 18.193.420 110,31%
46.754.784 53.603.820 114,65%
62.698.362 78.050.050 127,01%
10.190.213 13.684.900 134,49%
61.016.804 82.327.830 139,52%
9.976.062 10.861.480 109,19%
9.088.728 12.213.560 132,30%
138.739.892 211.931.940 150,84%
81.471.834 103.026.590 125,06%
7.639.961 9.087.000 120,20%
8.217.280 11.550.600 136,49%

Anbieter

Abdeckung

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