MIFID II Recording

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Frankfurt, 07. November 2017 -

Mit den zentralen durch MiFID II neu eingeführten Organisations- und Verhaltensanforderungen werden Wertpapierfirmen mit MIFID II neue Aufzeichnungspflichten erfüllen müssen, die die Kundenkommunikation, aber auch die internen Abläufe und Strukturen, beeinflussen werden. Darunter zählen zukünftig auch neue Telefonaufzeichnungspflichten.

Die Aufzeichnung von Telefongesprächen (sog. „Taping“) stellt einen der wichtigen Aspekte von MiFID II dar.

Ziel der Anrufaufzeichnung ist es, die Sicherheit am Markt zu erhöhen, Transparenz zu schaffen um Missbrauch aufdecken zu können, und den Investoren einen umfänglicheren Schutz zu bieten.

Unternehmen, die am Markt für Finanzinstrumente tätig sind, müssen alle Telefongespräche in Zusammenhang mit Finanzmarktgeschäften aufzeichnen.

Der first:MiFID-Recorder ist die einfache und kostengünstige Lösung zur Aufzeichnung von Telefongesprächen gemäß den MiFID II Vorschriften im Netz, ohne „on premise“ Hardware oder Erweiterungen beim Kunden installieren zu müssen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage an info@first-telecom.de

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65.312.249 60.431.000 96,80%
38.441.588 44.685.890 117,85%
16.847.007 18.193.420 110,31%
46.754.784 53.603.820 114,65%
62.698.362 78.050.050 127,01%
10.190.213 13.684.900 134,49%
61.016.804 82.327.830 139,52%
9.976.062 10.861.480 109,19%
9.088.728 12.213.560 132,30%
138.739.892 211.931.940 150,84%
81.471.834 103.026.590 125,06%
7.639.961 9.087.000 120,20%
8.217.280 11.550.600 136,49%

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