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Auf Betreiben der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) wurde in Österreich eine zentrale Rufnummern-Datenbank eingeführt. Im Zuge dieser Einführung wurden auch die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für die Bereitstellung von geografischen Rufnummern durch die Behörde angepasst.
Verbindungen zu geografischen Rufnummern müssen in dem Ort terminiert werden, zu dem die entsprechende Ortsnetzkennzahl gehört. Ein Anruf z.B. auf einer Wiener geografischen Rufnummer muss daher auch in Wien terminiert werden. Zumindest muss dort ein sogenannter „Netzabschlusspunkt“ innerhalb des Ortsnetzes vorhanden sein, an dem die Verbindung terminiert werden kann. Damit Sie die verwendete(n) Geo-Rufnummer(n) gesetzeskonform nutzen und Ihnen bei einer behördlichen Überprüfung kein Entzug der Rufnummer(n) droht, bedarf es eines schriftlichen Nachweises über das Vorliegen eines Netzabschlusspunktes. Als Netzabschlusspunkt kann ein Telefon- oder Internetanschluss dienen, dessen Vorhandensein durch Übersendung einer Kopie der Rechnung des jeweiligen Netzbetreibers nachzuweisen ist. Zusätzlich ist eine Meldeadresse im Ortsnetzbereich erforderlich.
Als Alternative empfehlen wir den Umstieg von der AT-Geo-Rufnummer hin zu einer 0720 Rufnummer, die sowohl für den Anrufer als auch für Sie die gleichen Kosten verursacht wie die bisherigen Geo-Rufnummern.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr First Telecom Team