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Videokonferenzen und Datenschutz - first:conference von EuGH-Urteil nicht betroffen!
Zurück zur ÜbersichtLaut Urteil des vom Europäische Gerichtshof vom 16.7.2020 („Schrems II“) ist die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auf der Grundlage des Privacy Shield unzulässig und muss unverzüglich eingestellt werden. Betroffen davon sind auch Anbieter von Konferenzsystemen, die pandemiebedingt stärker genutzt werden.
Da die Haftung für die Einhaltung der DSGVO dem Veranstalter der Videokonferenz obliegt, sollte dieser nun besonders auf den Serverstandort, Speicherung von personenbezogenen Daten und Weitergabe an Datenverwerter und Behörden achten.
first:conference wird von First Telecom im eigenen Rechenzentrum in Deutschland betrieben und ist somit nicht von diesem Urteil betroffen. Sie können weiterhin kostenlos Videokonferenzen www.first-conference.com starten und Funktionen wie Desktopsharing oder Chat verwenden. Ein eigenes Konferenzsystem mit weiteren Sicherungsfunktionen erhalten Sie auf Anfrage. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.first-telecom.de/de/de/service/videokonferenz/.
Die First Telecom wurde 1997 gegründet und gehört heute zu den führenden Anbietern von Servicerufnummern, Bezahlsystemen und Sprachapplikationen.