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Mit den zentralen durch MiFID II neu eingeführten Organisations- und Verhaltensanforderungen werden Wertpapierfirmen mit MIFID II neue Aufzeichnungspflichten erfüllen müssen, die die Kundenkommunikation, aber auch die internen Abläufe und Strukturen, beeinflussen werden. Darunter zählen zukünftig auch neue Telefonaufzeichnungspflichten.
Die Aufzeichnung von Telefongesprächen (sog. „Taping“) stellt einen der wichtigen Aspekte von MiFID II dar.
Ziel der Anrufaufzeichnung ist es, die Sicherheit am Markt zu erhöhen, Transparenz zu schaffen um Missbrauch aufdecken zu können, und den Investoren einen umfänglicheren Schutz zu bieten.
Unternehmen, die am Markt für Finanzinstrumente tätig sind, müssen alle Telefongespräche in Zusammenhang mit Finanzmarktgeschäften aufzeichnen.
Der first:MiFID-Recorder ist die einfache und kostengünstige Lösung zur Aufzeichnung von Telefongesprächen gemäß den MiFID II Vorschriften im Netz, ohne „on premise“ Hardware oder Erweiterungen beim Kunden installieren zu müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage an info@first-telecom.de